Zu deiner Information: Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich Verdienst.
Das Handwerk gehört zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders engem Kontakt zum Verbraucher. Dem Kunden stellt sich daher die Frage, wie sich die Preise der Handwerker eigentlich zusammensetzen. Kritik wird oft an den scheinbar hohen Stundenverrechnungssätzen geübt. Dass "Stundenverrechnungssatz" nicht gleich "Verdienst" bedeutet, dürfte jedem hinlänglich bekannt sein - im Gegensatz zur Zusammensetzung der Handwerkerkosten. Sie sollen deshalb in diesem Beitrag aufgeschlüsselt werden.
Auch wenn die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich sind, ist das Schema der Kalkulation doch überall weitgehend identisch.
Ein Stundenverrechnungssatz von z.B. €110,00 EUR setzt wie folgt zusammen:
€ 28,70 Bruttostundenlohn (ca. 26%)
Der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Querschnitt verschiedener Gewerke)
€ 24,54 Lohnnebenkosten (ca. 22%)
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialv
ersicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubsund Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, nicht verrechenbare Zeiten, tarifliche Sozialaufwendungen etc.
€ 33,66 Betriebliche Gemeinkosten (ca. 30%)
Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Telefon, Gebühren,Werbung, EDV, Internet, Porto, Kfz-Kosten, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten, betriebliche Steuern etc.
Die Liste dieser Kosten wird jährlich auch immer länger und ich ergänze:
IT-Gebühren der Hersteller für Zugang zum Teilekatalog, Reparaturhandbücher, Diagnosegeräte, Spezialwerkzeuge, Schulungen,
CI konforme Außendarstellung, Reklame, Internetauftritt, diverse Online-Portale, Abfallwirtschaft/Müllentsorgung, GEMA, GEZ, Beiträge für Handwerkskammer, Innung, Industrie & Handelskammer, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft, Steuerberater, Rechtsberatung, neue Datenschutzrichtlinien, GOBD / TSE konforme Registrierkassen, Gebühren für das bargeldlose Zahlen (EC-Terminal) uvm.
€ 4,84 Zuschlag für Unternehmerrisko und Gewinn (ca. 4%)
Deckt den Unternehmerlohn, dient zum Aufbau von Eigenkapital und finanziert Investitionen
€ 17,56 (Mehrwertsteuer)
Aktuell 19% gesetzliche Mehrwertsteuer
Übrigens, hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass Schwarzarbeiter keine Steuern und Sozialabgaben zahlen und wir gemeinsam unter anderem nachstehende Folgen zu tragen haben:
Darum: Vergib deine Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe. Auskünfte erhältst du bei der für deinen Bezirk zuständigen Kreishandwerkerschaft.